Grundwasserschutz am Taunuskamm:

 

15.03.2018 Frankfurter Allgemeine

 

Taunuskamm: Windräder rücken in weite Ferne

 

Der Wiesbadener Energieversorger Eswe stellt seine Pläne für den Taunuskamm in Frage. Damit reagiert er auf Vorgaben des VGH für den laufenden Rechtsstreit mit dem Regierungspräsidium.

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Auch das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie hatte gewarnt, dass Schadstoffe ins Grundwasser gelangen könnten. Das Wiesbadener Gesundheitsamt, das für die Überwachung des Trinkwassers verantwortlich ist, wies darauf hin, dass durch den Windpark zwei Trinkwasserstollen beeinträchtigt würden und sprach von einer „sehr hohen Gefahrenlage für das Grundwasser“.

 

Das Thema spielt übrigens auch im Änderungsverfahren für den hessischen Landesentwicklungsplan eine Rolle. Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserversorger im Rhein-Main-Gebiet, dem beispielsweise die Hessenwasser GmbH angehört, fordert in ihrer Stellungnahme, den Schutz des Grundwassers als „landespolitische Zielfestlegung“ einzuordnen. Alle regional bedeutsamen Grundwasservorkommen müssten als spezielle Gebiete ausgewiesen werden, in den sie Vorrang vor anderen, entgegenstehenden oder einschränkenden Nutzungsansprüchen hätten. Damit würden die Hürden für die Errichtung von Windparks in hessischen Wasserschutzgebieten höher.

 

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Den Kommentar hierzu von Ewald Hetrodt lesen Sie hier.