Weiterführende Informationen

25.02.2018

 

Grundstückseigentümer welche ihr Grundstück für die Windenergieanlagen verpachtet haben sind finanziell haftbar bei zu geringen Rücklagen für den Rückbau der Analgen, bzw. bei zu geringer Rückbaubürgschaft. Aktuell beträgt die zu geringe Deckung für jede WEA am Greiner Eck ca. 143.000€. Am Greiner Eck betrifft dies 4 Privatpersonen, die Stadt Neckarsteinach, die Pflege Schönau und Hessenforst.

 

Das Land Hessen fordert laut einem Erlass aus dem hessischen Staatsanzeiger Nr. 48/2016 vom 28.11.2016, Blatt 1536f für die Rückbaukosten einer Windenergieanlage eine Sicherheitsleistung nach folgender Formel:

Nabenhöhe der WEA in Metern x 1.000 €. Im Falle der WEA am Greiner Eck wurde für jede WEA eine Bürgschaft der Stadtwerke Viernheim und der Stadtwerke Bad Vilbel von 135.000€ pro Anlage zugesichert.

 

Der Bürgerinitiative Vogelsberg liegt jetzt jedoch eine Kostenschätzung der Enercon GmbH für den Rückbau des Anlagentyps E-101 aus dem Jahr 2012 vor! Diese Anlage ist prinzipiell mit der E-115 am Greiner Eck vergleichbar (Rotoblattdurchmesser und Generator etwas kleiner, Nabenhöhe etwas höher).  

 

Demnach betragen die Rückbaukosten für die E-101 278.188,05 Euro pro WEA!

 

Da diese Schätzung durch den Hersteller selbst erfolgte, ist davon auszugehen, dass diese eher optimistisch ist.

Zudem beträgt die in der Schätzung die veranschlagte Nutzungsdauer nur 20 Jahre. Genehmigt wird meist für 30 Jahre! Dannn wäre die Entsorgung durch die Inflation noch wesentlich teurer.

Auch geht Enercon von dem kleinstmöglichen Fundament aus, die Fundamente der WEA am Greiner Eck sind vom Durchmesser größer!

 

Die Genehmigung nach BImSchG ist zeitlich befristet, die WEA am Greiner Eck werden nach der Betriebsphase wieder rückgebaut. Die Rückbaubürgschaft fordert das Land Hessen, da die Betreiberfirma am Ende der Nutzungszeit der WEA zahlungsunfähig sein kann, der Rückbau zumindest mit der geforderten Bürgschaft finanziert werden kann. Reicht die Bürgschaft nicht aus, müsen die Grundstücksbesitzer den Rückbau finanzieren.

 

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier

 

 

 

 

 

 

Wichtiger Beitrag für Grundstückseigner:

 

Energieversorgung und deren Risiken auf den Bürger abgewälzt:

 

Link: energieversorgung-und-deren-risiken-auf-den-buerger-abgewaelzt/

 

Rückbau von Windkraftanlagen "schön" gerechnet - Risiko für Grundstückbesitzer

 

In den Wirtschafltichkeitsbetrachtungen von WEA werden für den Rückbau der Anlage Rückstellkosten veranschlagt, die um die Wirtschaftlichkeit nicht weiter zu gefärden deutlich zu niedrig angegeben werden. Experten schätzen die notwendigen Rückstellkosten mindestens auf 5% der Investsumme ein, angegeben werden oftmals deutlich unter 1%. Ganz außen vor ist der Kaufkraftverlust, betrachtet man die Inflation der letzten 20 Jahre, hätten die 5% geforderte Rücklage nur noch eine Kaufkraft von 3,4% (1/3 Kaufkraftverlust in 20Jahren).

 

Beispiel Rückbaukosten einer NORDEX N117, 140m Nabenhöhe

 

Investsumme ca. 4 Mio. € => mind. geschätzte Rückbaukosten (5%), somit 200.000€ *(Mindestsumme, wahrscheinlich 300.000€). 

Damit nach 20 Jahren eine Kaufkraft von 200.000€ zur Verfügung steht, müssen heute ca. 300.000€ hierfür als Bürgschaft zur Verfügung stehen (hat der Betreiber für den Rückbau keine finaziellen Mittel mehr, springt die Bürgschaft ein).

 

Diese Bürgschaft ist in den Pachtverträgen zu ersehen - üblich werden 1000€ Rückbaukosten in Abhängigkeit der Nabenhöhe angegeben, bei diesem Anlagetyp würden Bankbürgschaften von 1000€/m x 140m = 140.000€ kalkuliert=>

 

160.000€ Rückbaukosten müssten pro Anlage vom Grundstückbesitzer entrichtet werden!

 

 

Der Rückbau muss durchgeführt werden, auch wenn seitens des (ehemaligen) Betreibers keine finanzielle Mittel zur Verfügung stehen - der Durchführung des Rückbaus wird vom Land Hessen überwacht und kontrolliert!

Sollten nach dem Rückbau, bzw. nach Übergabe des Grundstücks an den Grundstückseigentümer Kontaminationen des Erdreiches festgestellt werden - haften die Grundstücksbesitzer! - besonders hohe Gefahr bei Wasserschutzgebieten gegeben!

 

*Abtragung des Fundamentes 1m unter Grasnabe, Recyclingerträge berücksichtigt

 

 

Windräderschreck mit teurem Ende:

 

 

http://www.sachsen-gegenwind.de/mediadata/images/inhalte/10.03.%20Windrad-Demontage.pdf